Verwaltungsrecht
Bundesweite Unterstützung und Vertretung mit Expertise, im Zweckentfremdungsrecht und Bauordnungsrecht
Baurecht und Immobilienrecht
Bundesweite Unterstützung und Vertretung mit Expertise, im Baurecht, Immobilienrecht, Maklerrecht, Mietrecht, Architektenrecht, WEG- Recht und Notarhaftungsrecht
Strafverteidigung
Bundesweite Strafverteidigung im Ordnungswidrigkeiten-, Bußgeld- und Strafverfahren

Mehr als nur Theorie: Juristische Expertise. Rechtliche Durchsetzung. Praktische Erfolge.
Überzeugen Sie sich selbst: Sämtliche Fallbeispiele auf der Seite der KHB sind gelieferte, echte Ergebnisse aus der Praxis der KHB.

Zweckentfremdungsverbot

– wenn die Behörde in Ihre Eigentumsrechte eingreift
_____________

Sie haben Post von der Behörde erhalten? Handeln Sie frühzeitig und wahren Sie Ihre Rechte als Eigentümer!

Frage: „Darf die Behörde mir wirklich verbieten, meine eigene Immobilie so zu nutzen, wie ich es möchte?“

Antwort: Mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz und der Zweckentfremdungsverbotsverordnung erhielt die zuständige Behörde Instrumente in die Hand, welche die in Art. 14 I, II GG normierte Eigentumsgarantie scharf beschneiden. Der Behörde soll damit ermöglicht werden, den Gebrauch des Eigentums zu Lasten der Eigentümer von Immobilien oder der Projektentwickler oder / und Bauträger zu regeln.
_____________

Frage: „Kann die Behörde einfach vorbeikommen und kontrollieren?“

Antwort: Die Behörde soll Verdachtsfällen tatsächlich u.a. auch mit Hausdurchsuchungen nachgehen können. Sie befindet u.a. über die Erteilung von Genehmigungen, Rückführungsaufforderungen, Abrissstopps, Wiederherstellungsaufforderungen sowie im Falle der Verpflichtung zur Schaffung eines angemessenen Ersatzwohnraums über Auflagen zu Vermietung des Ersatzwohnraums, welche zwangsweise auch im Grundbuch eingetragen werden können.

Es drohen empfindliche Bußgelder und Zwangsgelder.
_____________

Frage: „Ist die Behörde im Recht, wenn sie mir eine Zweckentfremdung vorwirft?“

Antwort: Nicht in jedem Einzelfall! Häufig sind Bescheide fehlerhaft, unverhältnismäßig oder beruhen auf unklaren Tatsachen.

Ich prüfe für Sie, ob der Eingriff rechtmäßig ist, wahre Fristen und lege Widerspruch oder Klage ein.
_____________

Warum Eigentümer eine starke Stimme brauchen..

Vielfach wird übersehen, dass viele Eigentümer von den Einnahmen aus ihrer hart erarbeiteten Immobilie leben; sie bessern ihre spärliche Rente auf, sie bestreiten schlicht ihren Lebensunterhalt mit diesen Einnahmen! Ein zu einseitiger Blick verkennt die Interessenlage und enorme Relevanz der Eigentümer und der Immobilienwirtschaft. Sie sind der wirtschaftliche Motor unserer Gesellschaft. Ohne sie gäbe es keinen Wohnraum, keine Modernisierung, keinen Neubau.
_____________

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin:
Jetzt Termin vereinbaren

Strafverteidigung

– weil jeder Beschuldigte / Angeklagte auch Rechte hat
_____________

Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen? Jetzt kommt es auf die richtige Verteidigungsstrategie an.

Frage: „Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung oder einen Strafbefehl bekomme?“

Antwort: Schweigen, nichts unterschreiben – und sofort anwaltliche Hilfe einholen.

Ihr Schweigerecht ist Ihr stärkstes Schutzrecht. Erst nach anwaltlicher Prüfung der Akte kann entschieden werden, welche Verteidigung in Ihrem Fall sinnvoll und wirksam ist.
_____________

Frage: „Kann man das Verfahren noch stoppen, bevor es überhaupt vor Gericht geht?“

Antwort: Ja. Mit Akteneinsicht, einer rechtlich sauberen Auswertung und einer strategisch zutreffenden Verteidigung lässt sich in vielen Fällen eine Einstellung erwirken, noch bevor eine Anklage erhoben wird.

Viele Fehler passieren, weil Betroffene in dieser frühen Phase ohne Anwalt handeln.
_____________

Frage: „Was passiert, wenn es zur Hauptverhandlung kommt?“

Antwort: "Dann erfolgt eine zielführende Verteidigung, um auch in Ihrem Fall eine Einstellung oder einen Freispruch zu erwirken.
_____________

Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und nutzen Sie Ihr Recht auf eine starke Verteidigung.
_____________

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin:
Jetzt Termin vereinbaren

Grundstücks- und Immobilienrecht

– Rechtliche Sicherheit gleich von Anfang an
_____________

Egal ob Immobilienkauf, Projektentwicklung, Bauträgervertrag oder Großbauvorhaben: Schon die ersten Schritte vor dem Erwerb entscheiden oft darüber, ob es später nach dem Erwerb zu Streit, Verzögerungen oder finanziellen Risiken kommt.

Frage: „Wie stelle ich sicher, dass ich beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie keine Fehler mache?“

Antwort: Genau hier setzt anwaltliche Begleitung an - bereits lange vor der Unterschrift unter einem Notarvertrag, und zwar bereits bei der Verkaufs- / Ankaufsverhandlung. Bleiben Sie mit jeder Äußerung klar, verständlich und rechtlich auf der sicheren Seite.
_____________

Frage: „Ich habe einen Maklervertrag oder eine Reservierungsvereinbarung unterschrieben – ist das überhaupt bindend?“

Antwort: Nicht in jedem Fall. Es gibt klare rechtliche Grenzen, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Eine frühzeitige Prüfung verhindert ungewollte Kosten oder gar Bindungen.
_____________

Frage: „Welche Unterlagen brauche ich vor dem Notartermin – und was muss mir der Verkäufer oder Makler bereitstellen?“

Antwort: Von Grundbuchauszug und Teilungserklärung, bis hin zu Baulastenverzeichnis etc.: Ich sage Ihnen, was Sie in Ihrem konkreten Fall bekommen müssen und was zwingend geprüft werden sollte.
_____________

Frage: „Wie erkenne ich Risiken in einem notariellen Kaufvertrag?“

Antwort: Rechtliche Fallstricke der Gewährleistung, der Fälligkeitsvoraussetzungen, des Besitzübergangs, der Mängelrechte etc. sind einige der zahlreichen Klauseln, welche zwingend anwaltlich geprüft werden sollten.
_____________

Ob Begleitung bei der Suche nach einer passenden Immobilie, vor dem Erwerb der Immobilie, bei dem Erwerb der Immobilie, bei der Beurkundung, bei der anschließenden Projektentwicklung bis hin zur Baubegleitung etc.: Mit anwaltlicher Hilfe vermeiden Sie Streit mit dem Käufer / Verkäufer, dem Bauträger, Probleme beim Eigentumsübergang oder mit dem Grundbuchamt. Ich unterstütze Sie zielgerichtet, transparent und effektiv.
_____________

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin:
Jetzt Termin vereinbaren

Notarhaftung

– wenn der Notar seine Amtspflichten verletzt
_____________

Die meisten Betroffenen sind überrascht, dass es Fehler eines Notars überhaupt geben kann und diese sogar Schadensersatzansprüche auslösen können – und zwar zusätzlich zu möglichen Ansprüchen gegen die Vertragsparteien.

Frage: „Der Notar hat mir bestimmte Risiken nicht erklärt – ist das eine Amtspflichtverletzung?“

Antwort: Aber selbstverständlich! Wenn der Notar wesentliche Punkte entweder nicht, nicht zutreffend oder unvollständig darstellt, kann dies eine Haftung auslösen.
_____________

Frage: „Unser notarieller Vertrag ist fehlerhaft sowie unvollständig, und es gab Störungen bei der Abwicklung des Vertrages – wer ist verantwortlich?“

Antwort: Neben den Vertragsparteien kommt auch eine Haftung des Notars in Betracht, wenn der Fehler bspw. auf mangelnde Belehrung, fehlende Prüfpflichten, fehlerhafte Formulierungen oder Fehler bei der Vertragsabwicklung zurückzuführen ist.
_____________

Frage: „Ich verstehe die Notarkostenabrechnung nicht – ist die überhaupt korrekt?“

Antwort: Unentdeckt bleibt oft, dass Notarkostenrechnungen überprüfbar sein müssen. Fehler können zur Aufhebung der kompletten Kostenrechnung nebst Vollstreckbarkeit führen. Das kommt tatsächlich häufiger vor, als man annehmen möchte.
_____________

Wenn Sie vermuten, dass der Notar seine Amtspflichten verletzt hat: Warten Sie nicht. Bereits kleine Fehler können große Auswirkungen haben.

Viele Mandanten melden sich erst, wenn sie bereits einen Schaden erlitten haben. Dabei lässt sich durch eine frühe anwaltliche Überprüfung oft vermeiden, dass es überhaupt so weit kommt. Auch wenn die Fehler bereits passiert sein sollten: Ich prüfe mögliche Ansprüche sorgfältig und ergreife für Sie die notwendigen Maßnahmen.
_____________

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin:
Jetzt Termin vereinbaren

Miet- und WEG- Recht

– Klarheit bei Mietverträgen und Mängelrügen, Ihre Immobilie - Ihre Rechte, Ihr Gemeinschaftseigentum
_____________

Die Erfahrung zeigt: Viele Probleme entstehen aus Unsicherheit über Rechte und Pflichten – sie lassen sich frühzeitig vermeiden. Man muss nicht unbedingt alles wissen: Nutzen Sie anwaltliche Unterstützung und überlassen Sie Ihre Immobilie rechtlich versierten Händen.

Frage: „Welche Rechte habe ich als Vermieter, wenn der Mieter die Miete mindert oder nicht zahlt?“

Antwort: Lassen Sie prüfen, ob die Minderung / Zahlungsverweigerung dem Grunde nach rechtlich zulässig und bei der Minderung der Höhe nach gerechtfertigt ist, bevor Sie zur Mahnung, Kündigung, Zahlungs- oder Räumungsklage schreiten.
_____________

Frage: „Die Betriebskostenabrechnung erscheint mir falsch – was kann ich tun?“

Antwort: Haben Sie eine prüffähige und nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben erstellt? Häufige Fehler liegen bei Umlageschlüsseln, unzulässigen Kostenpositionen oder fehlenden Unterlagen. Eine anwaltliche Überprüfung deckt diese Fehler schnell auf und ermöglicht Rückforderungen.
_____________

Frage: „Welche Risiken bestehen beim Kauf einer Eigentumswohnung? Und kann ich diese nach dem Erwerb umbauen?“

Antwort: Viele Käufer unterschätzen die Bedeutung von Protokollen, Beschlüssen, Instandhaltungsrücklagen, Wirtschaftsplänen und Sonderumlagen. Diese Dokumente entscheiden maßgeblich über Kosten und Risiken. Eine anwaltliche Kaufvertrags- oder Dokumentenprüfung schützt vor bösen Überraschungen. Für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Fenster, Balkone, Leitungen) ist meist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Werden solche Arbeiten ohne Zustimmung ausgeführt, drohen Rückbauverlangen und Kostenrisiken.
_____________

Nutzen Sie die Möglichkeit einer fundierten anwaltlichen Beratung, strategischen Unterstützung und konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Miet- und WEG-Recht!

Ob Vermietung, Eigentümerversammlung, Modernisierung, Streit mit Mietern oder Verwaltung – rechtliche Fehler sind teuer.
Sichern Sie Ihre Immobilie und Ihr Recht ab.
_____________

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin:
Jetzt Termin vereinbaren

Bau- und Architektenrecht

– rechtliche Sicherheit für Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen
_____________

Eilanträge, Sicherungsmaßnahmen, Durchsetzung oder Abwehr von Mängelrechten, fehlerhafte Bauunterlagen, Verzögerungen im Baufortschritt, Rückabwicklung oder Anpassung von Verträgen, unerwartete Kosten, fehlende Sicherheiten, richtige Abrechnung der erbrachten Leistungen, Fälligkeit von Honoraransprüchen, Abnahme, Teilabnahme, Abnahmeverweigerung, Prüffähigkeit von Abschlagsrechnungen etc. pp. werden ohne anwaltliche Begleitung sehr schnell zu kostspieligen Auseinandersetzungen.

Frage: „Der Bauunternehmer arbeitet nicht weiter – was soll ich jetzt tun?“

Antwort: Dokumentieren Sie den Baustillstand, setzen Sie klare Fristen. Eine fehlerhafte Aufarbeitung und rechtlich unrichtige Fristsetzung kann Ihre Ansprüche gefährden.
_____________

Frage: „Ist das wirklich ein Mangel oder will mich der Auftraggeber nur nicht bezahlen?“

Antwort: Was genau haben Sie mit dem Besteller vereinbart? Ein Mangel liegt i.d.R. bei einer nicht fachgerechten Ausführung der vereinbarten Beschaffenheit vor. Kleinere Abweichungen sind nicht zwangsläufig ein Mangel. Lassen Sie Ihren Einzelfall rechtlich prüfen, bevor Sie einen Mangel anerkennen oder Nacharbeiten zusagen.
_____________

Frage: „Ich habe eine Abschlagsrechnung gestellt, aber der Auftraggeber zahlt nicht – was kann ich tun?“

Antwort: Ist Ihre Rechnung prüffähig und der Anspruch tatsächlich fällig? Wenn ja, können Sie Ihren Werklohn, Verzugszinsen und Sicherheitsleistung gegen den Besteller geltend machen. Eine anwaltliche Durchsetzung beschleunigt häufig Zahlungen.
_____________

Ob Planungsfehler, mangelhafte Ausführung, Baustillstand, unberechtigte Nachträge oder Zahlungsstreitigkeiten:
Ein frühzeitiger anwaltlicher Blick auf Verträge, Fristen, Nachweise und Dokumentation kann entscheiden, ob ein Konflikt eskaliert oder rechtzeitig gelöst wird.

Baurechtliche Konflikte sind oft technisch, komplex und fristgebunden. Eine rechtzeitige Prüfung und anwaltliche Unterstützung schützt Sie vor Verzögerungen, unnötigen Kosten und Haftungsrisiken.

Nutzen Sie die Möglichkeit der anwaltlichen Prüfung, Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Baurecht – schnell, klar und kompetent.
_____________

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin:
Jetzt Termin vereinbaren

Immobilienverwaltung & Inkasso
Immobilienverwaltung & Inkasso

Die KHB unterstützt und betreut Sie in allen Fragen betreffend Ihrer bundesweiten Assets und setzt Ihre Ansprüche konsequent, notfalls auch gerichtlich durch.

Darüber hinaus wird durch die KHB eine ganzheitliche wirtschaftliche - rechtliche Betreuung Ihrer Anlagevermögen angeboten.

Nutzen Sie die Möglichkeit der anwaltlichen Beratung, Unterstützung sowie Durchsetzung Ihrer Ansprüche!

Herzlich Willkommen auf der Seite der

KANZLEI HOLZ BERLIN


Rechtsanwalt Daniel Holz, Anwalt für Zweckentfremdungsrecht, Anwalt für Bau- und Immobilienrecht sowie Anwalt für Strafrecht.

Rechtsanwalt Daniel Holz war Prüfer bei der IHK Berlin, ist Fachbuchautor und auf den Gebieten des Bau- und Immobilienrechts, des Zweckentfremdungsrechts sowie der Strafverteidigung spezialisiert.

Herr Rechtsanwalt Holz verfügt über jahrelange Prozessführungserfahrung vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Holz seit 2021 Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Kurzvita:

● Gebürtiger Berliner ('79)
● Dipl.-Betriebswirt (BA)

● Ausbildereignung nach § 30 BBIG, Ausbildereignungsprüfung der IHK Berlin, 2002

● Property Manager & Sales Repr., 1999 - 2002
● Head of Sales Berlin North / West & Projektentwickler, 2002 - 2004
● Asset Manager & Analyst, 2003 - 2005
● Chief Consultant, Head of Marketing, Sales and Legal Dep., 2005 - 2008
● Project Manager, 2008 - 2013

● Dipl.-Jurist (MLU, 1. jur. Prüfung)

● Referendariat am OLG Naumburg,
Stationen, u.a.:
Stadt Halle (Saale), Fachbereich Recht,
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau,
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Abt. 3: Vizepräsident, Wirtschaft, Kultur, Bauwesen und Verkehr

● Ass. Jur. (2. jur. Staatsprüfung),
● Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
● Gründung der KHB (Kanzlei Holz Berlin)



Auszug, Referenzen

Bau- und Immobilienrecht

● Beratung und Vertretung (außergerichtlich und gerichtlich): Immobilienportfolio mit 20 Einheiten
● Beratung und Vertretung (außergerichtlich): Neubauvorhaben mit 5 künftigen Einheiten
● Beratung und Vertretung (außergerichtlich und gerichtlich): Bauunternehmen mit mehreren Bauvorhaben
● Beratung sowie Gläubigervertretung (außergerichtlich und gerichtlich): Versteigerungsverfahren betreffend mehrerer Immobilien mit 4+ Einheiten

Strafrecht

● Beratung und Vertretung (Strafverteidigung) im Bereich der Wirtschaftsdelikte

Verwaltungsrecht

● Vertretung (außergerichtlich und gerichtlich) von Körperschaften des öffentlichen Rechts (Folgeauftrag)
● Beratung einer evangelischen Kirchengemeinde
● Beratung und Vertretung von Immobilieneigentümern im ZwVbG


Arbeitsweise

Expertise, Leidenschaft und progressive, lösungsorientierte Arbeitsweise.

Jeder Fall wird anhand der aktuellen Rechtsprechung recherchiert und eine individuelle Lösung erarbeitet. Hierzu steht eine umfangreiche Rechtsprechungsdatenbank zur Verfügung. Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist die Lösung von Konflikten ohne jahrelange Rechtsstreitigkeit, unter Berücksichtigung Ihres persönlich-/ sachlichen und wirtschaftlichen Erfolges.

Starker Verbund, AnwaltsNetzwerk & Zusammenarbeit.

In bundesweiter Kooperation mit versierten Kollegen kann Mandanten der KHB ein flächendeckendes, professionelles Betreuungs- und Vertretungsangebot zur Verfügung gestellt werden.


Anwaltscodex

Der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtet.

Anwälte sind die Interessensvertreter der eigenen Mandanten: parteiisch, unabhängig und verschwiegen. Als unabhängige "Organe der Rechtspflege" setzen sich Anwälte rechtlich für das Recht der eigenen Mandanten ein; für Gerechtigkeit und Wahrheit.

Offenheit, Transparenz & persönliche Erreichbarkeit.

Eine faire, transparente und individuelle Kostengestaltung sowie eine schnellstmögliche Bearbeitung von Anliegen sind die Eckpfeiler einer erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit und Zusammenarbeit.

KHB Projekte

RAK Berlin

Projekttage der RAK Berlin in Zusammenarbeit mit der BRAK

"Zusammen mit meinen Kolleg:innen aus dem Vorstand der RAK Berlin, Frau Kollegin Dr. Hofmann, Frau Kollegin Bansemer, Herr Kollege Schneider, Frau Kollegin Blum sowie die Geschäftsführung der BRAK, Herr Kollege Khalil Hassanain, gestalteten wir das Projekt „Zukunftskompetenzen erkunden“ vor Ort in der FOS Berlin, und zwar zwischen dem 23.01.2023 und 25.01.2023, und stellten uns Fragen der Schüler:innen des Jahrgangs 11, mit Workshops und Informations- sowie Bewerbungsständen. Den abwechslungsreichen und spannenden Beruf der Rechtsanwältin / des Rechtsanwalts auch künftig attraktiv zu machen, liegt mir besonders am Herzen. Dieser Beruf ist Berufung und macht Freude! Deshalb ist die Nachwuchsförderung eines der zentralen Themen der Nachwuchsarbeit. Im Rahmen der Nachwuchsarbeit gilt es u.a. den Fortbestand des Berufs des Rechtsanwalts / der Rechtsanwältin zu sichern und dafür Sorge zu tragen, dass in jeder Generation gut ausgebildete sowie engagierte Kolleginnen und Kollegen unabhängig, parteiisch und verschwiegen für das Recht ihrer Mandant*innen kämpfen (können). Das enorm positive Feedback der Schülerinnen und Schüler motiviert uns dazu, an diesem Konzept der Nachwuchsgewinnung auch in Zukunft festzuhalten."

Projekt gegen Kinderarmut

Projekt gegen Kinderarmut

"Helfen Sie mit und unterstützen Sie mich im Kampf gegen die zunehmende Kinderarmut in Deutschland. Das von Ihnen gespendete Geld fließt an ausgewählte Kinderhilfsorganisationen, damit es auch dort ankommt wo es hin soll. Helfen Sie dabei das Leid vieler hilfsbedürftiger Kinder zu lindern! Ich möchte zusammen mit Ihrer Hilfe einen Beitrag dazu leisten. Das Projekt gegen Kinderarmut liegt mir besonders am Herzen. Deshalb spende ich selbst auch, soweit es mir finanziell möglich ist, Beträge aus meiner Vergütung. Spenden auch Sie Leisten auch Sie Ihren Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut und helfen Sie dabei die soziale Situation in Deutschland ein bisschen fröhlicher zu machen. Empfänger der Spenden sind u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. Vielen vielen Dank für Ihre Unterstützung!"