Zweckentfremdungsverbot
– wenn die Behörde in Ihre Eigentumsrechte eingreift_____________
Sie haben Post von der Behörde erhalten? Handeln Sie frühzeitig und wahren Sie Ihre Rechte als Eigentümer!
Frage: „Darf die Behörde mir wirklich verbieten, meine eigene Immobilie so zu nutzen, wie ich es möchte?“
Antwort: Mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz und der Zweckentfremdungsverbotsverordnung erhielt die zuständige Behörde Instrumente in die Hand, welche die in Art. 14 I, II GG normierte Eigentumsgarantie scharf beschneiden. Der Behörde soll damit ermöglicht werden, den Gebrauch des Eigentums zu Lasten der Eigentümer von Immobilien oder der Projektentwickler oder / und Bauträger zu regeln.
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Frage: „Kann die Behörde einfach vorbeikommen und kontrollieren?“
Antwort: Die Behörde soll Verdachtsfällen tatsächlich u.a. auch mit Hausdurchsuchungen nachgehen können. Sie befindet u.a. über die Erteilung von Genehmigungen, Rückführungsaufforderungen, Abrissstopps, Wiederherstellungsaufforderungen sowie im Falle der Verpflichtung zur Schaffung eines angemessenen Ersatzwohnraums über Auflagen zu Vermietung des Ersatzwohnraums, welche zwangsweise auch im Grundbuch eingetragen werden können.
Es drohen empfindliche Bußgelder und Zwangsgelder.
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Frage: „Ist die Behörde im Recht, wenn sie mir eine Zweckentfremdung vorwirft?“
Antwort: Nicht in jedem Einzelfall! Häufig sind Bescheide fehlerhaft, unverhältnismäßig oder beruhen auf unklaren Tatsachen.
Ich prüfe für Sie, ob der Eingriff rechtmäßig ist, wahre Fristen und lege Widerspruch oder Klage ein.
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Warum Eigentümer eine starke Stimme brauchen..
Vielfach wird übersehen, dass viele Eigentümer von den Einnahmen aus ihrer hart erarbeiteten Immobilie leben; sie bessern ihre spärliche Rente auf, sie bestreiten schlicht ihren Lebensunterhalt mit diesen Einnahmen! Ein zu einseitiger Blick verkennt die Interessenlage und enorme Relevanz der Eigentümer und der Immobilienwirtschaft. Sie sind der wirtschaftliche Motor unserer Gesellschaft. Ohne sie gäbe es keinen Wohnraum, keine Modernisierung, keinen Neubau.
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